Rechtsgrundlagen

Einzelbewerber ERSTSTIMME, Wahl-Rechtsgrundlagen.

Tipps für den Einzelbewerber zum Bundestag:
Der parteilose Einzelbewerber hat es wesentlich einfacher als ein parteigestützter Kandidat. Die Bewerbung als Einzelkandidat richtet sich zwar nach dem Bundeswahlgesetz (BWG). Aber der parteilose Einzelbewerber wird mit keinerlei Vorschriften belästigt. Keine Versammlungen, keine geheimen Abstimmungen. Einreichung beim Kreiswahlleiter auch nicht 90 Tage vor der Wahl, wie bei Parteien, sondern bis spätestens 66. Tag. Das Ganze erfolgt also relativ formlos und fröhlich. Obendrein gibt es alle notwendigen Infos, Formulare und Hilfe beim Kreiswahlleiter.



Im einzelnen sollten wir trotzdem auf Folgendes achten:

1. Für den Bewerber um die ERSTSTIMME im Wahlkreis genügt die Benennung des Kandidaten sowie eines Kennworts; einzureichen auf Formblatt Anlage 13 zu § 34 Abs.1 BWO. Formblatt vom Kreiswahlleiter. Der Bewerber wird von einzelnen Wahlberechtigten oder von Wählergruppen vorgeschlagen. Die RegioWirs mit "williweise", die sich um den überparteilichen Bundestagskandidaten scharen, sind so Einzelne in einer Gruppe.



Gewählt ist übrigens bereits, wer die relative Mehrheit der Stimmen hat, also die meisten Stimmen von allen Bewerbern um die Erststimme. Die Stimmen für alle übrigen Bewerber sind verloren. Ein Stimmzettelmuster bekommen Sie beim Kreiswahlleiter.



2. Jeder Wählbare kann in jedem beliebigen Wahlkreis in Deutschland kandidieren. Seine Wählbarkeit muss aber stimmen. Nach § 15 BWG ist wählbar, wer am Wahltage

a) Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist und



b) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. (Natürlich nicht vorbestraft, nicht betreut.)
 Ein Bewerber darf nur in einem Wahlkreis antreten.



Unsere Initiative – als Lehrinstitut KURATORIUM NEUE DEMOKRATIE – den einzelnen überparteilichen Bundestagskandidaten zu coachen, kann so gesehen die dreihundert lautersten und klügsten Persönlichkeiten Deutschlands für die rund 300 Wahlkreise herauspicken und in passenden Wahlkreisen zur Wahl stellen. Das reicht sogar noch vier Monate vor einer Bundestagswahl!

3. Seiner Benennung hat der Bewerber seine unwiderrufliche Zustimmung schriftlich beizufügen. Das machen wir auch mit Formblatt.



4. Der Kandidat hat 200 gültige handschriftlich unterzeichnete Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises auf Einzelformblättern (gibt es wiederum beim Kreiswahlleiter) beizubringen. Das steht im § 34 Abs. 3 Nr.3 BWO. Die Wahlberechtigungen der Unterstützer sind bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen (der Kreiswahlleiter hilft auch dabei). Wahlberechtigt ist, wer

a) das 18. Lebensjahr vollendet hat, 


b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,

c) nicht vorbestraft, nicht betreut, nicht in der Psychiatrie ist.

5. Mit der Einreichung der Benennung sind eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson zu bezeichnen. Nur diese beiden, jeder für sich, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Kreiswahlvorschlag abzugeben oder entgegenzunehmen (§ 22 BWG). Das RegioWir - "WilliWeise" - , welches sich im Wahlkreis um den Kandidaten herum gruppiert, kriegt das hin.



6. Obwohl alles so einfach ist, sollte jedes "RegioWir" - "WilliWeise" - beim Bundeswahlleiter, 65180 Wiesbaden, Tel. 0611-75-0, das kostenlose Büchlein anfordern "Rechtsgrundlagen für die Wahl zum 15. (letzte) oder 16. Deutschen Bundestag". Ansonsten: www.bundeswahlleiter.de. Für unsere internen Abläufe schauen Insider unter www.williweise.de. Willi Weise ist die Identifikationsfigur unserer Idee. "Willi Weise" erklärt alles und motiviert das Volk. Sonderblatt "Willi Weise" anfordern oder herunterladen.



7. Gibt es Geld vom Staat?
Staatliche Mittel für nicht von Parteien vorgeschlagene Wahlbewerber können nach § 49 b BWG nur nach der Wahl eingefordert werden: Wer mindestens 10% der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht hat, erhält 2,80 Euro je gültige Stimme. Das werden alle "williweise"-Kandidaten unserer RegioWirs sein. Diese staatlichen Mittel sind innerhalb von zwei Monaten nach Zusammentritt des Deutschen Bundestages beim Präsidenten des Deutschen Bundestages schriftlich zu beantragen. Formblatt notfalls vom Kuratorium Neue Demokratie.
Vor der Wahl gibt es für Einzelbewerber keine öffentlichen Mittel.

Fairerweise spendet der erfolgreiche Einzelbewerber, freiwillig und maximal 10% der erhaltenen 2,80 Euro pro Stimme an das "Kuratiorium Neue Demokratie". Denn von dort wurde seine Einzelbewerbung über die Gruppe "RegioWir - WilliWeise" - durch Schulung unterstützt.
Sind Aufwendungen steuerlich absetzbar?
Das könnte klappen. Allerdings muss sich der jeweilige Einzelbewerber - bzw. das "Regional-Team" - unmittelbar mit dem regional zuständigen Finanzamt verbinden.

Extra-Tipps und Ausküfte kunterbunt:



a) Es wäre nicht zum ersten Mal, dass fremde Leute eingeschleust werden. Also wach bleiben. DIE WEISEN dürfen uns den Spaß nicht durch Undercovers verderben lassen.



b) Gerade Ältere Menschen können unsere wertvollen Partner und Helfer sein. Sie sind aber meist keine Internet-Fans. Deswegen sollten wir auch immer gern Infos auf Papier haben.

c) Das KURATORIUM NEUE DEMOKRATIE Berlin lebt von Sponsoren, von Spenden.
Nur so kann es die Einzelbewerber und die um ihn herum gruppierten RegioWirs schulen. Da hilft es sehr, wenn jeder von uns den unbefangen Menschen die Konto-Nummer des Kuratoriums mitteilt:
Konto-Nr. 550096104, BLZ 100 100 10, Postbank Berlin. Auch 5 Euro sind was. "Kuratorium" heißt soviel wie "Pflegschaft", "sich sorgen um", "fördern". Da steckt das Wort "Kur" drin, also Heilverfahren für die Demokratie. Genau das wollen wir: Demokratie heilen.

d) Das RegioWir ist kein Verein, sondern eine Gruppe, die ehrenhalber für die Neue Demokratie arbeitet. Dafür gibt es niemals Schelte, sondern immer Anerkennung. Wer ehrenhalber schuftet, hat Geschimpfe nicht verdient. Lieber selber zulangen und mithelfen, notfalls korrigieren, wo was schief gelaufen ist. Das gilt genauso für die Gründer der Initivative RegioWir mit "Willi Weise" und für die Gründer des Kuratoriums, die sich engagieren. Mit Zeit und Geld. Der Bedarf für Kreativität in Sachen Demokratie ist gigantisch.


Weitere Informationen:

Bewerber-Information:
Wie komme ich auf den Wahlzettel, linke Spalte?

Zusammengestellt von: williweise-Wahl-Komitee, Vorsitz: Jürgen Krethe  (email: juergen.krethe@web.de) Oelsweg 21 (OT Dorfmark) D-29683 Bad Fallingbostel,
Tel./Fax (0049)05163-902433

  Die BUNDESTAGSWAHL  ist geplant für 27.09.2009

(Auszug aus BWO: §§ 32-45  Wahlvorschläge – Stimmzettel)

Vorwort: Die Kreiswahlleiter (meist die „Landräte“) haben bereits im Januar 2009 in der Lokalpresse veröffentlichen lassen (nach Festlegung des Wahltermins) die amtliche

Wahlbekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahl-Vorschlägen.

Letzte Einreichungsfrist:  Donnerstag, 23.07.2009, 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter.

 

Für Direkt-Kandidaten ohne Parteibindung -  linke Seite Stimmzettel (es geht um die Erststimme) - von „Wahlberechtigten“ muss für Wahlvorschläge beachtet werden:

 

1. Auf einem „amtlichen Anforderungs-Formblatt“ - durch persönlichen Antrag in der 

    Behörde unter Angabe der Personalien des Bewerbers und des Kennwortes Willi    

    Weise - wird die Anlage 14 BWO = „Unterstützungsformular“ angefordert, das im   

    Original beim Wahlleiter verbleibt. Der Wahlbewerber erhält einige Ausdrucke, die

    er selber weiter kopieren kann  -  für die Mindestzahl von 200 Unterstützern.

 

2. Diese mindestens 200  „Kandidaten-Befürworter“ müssen Wahlberechtigte im

    Wahlkreis sein, d.h. dort ihren Wohnsitz haben und  - sie unterzeichnen die

    Befürwortung  persönlich und handschriftlich.

 

3. Dem KREISWAHLVORSCHLAG – nach Muster Anlage 13 BWO – sind

    beizufügen:

           - eine zustimmende Erklärung des Bewerbers gemäß Muster 15 BWO

-  eine Bescheinigung der (Wohnsitz-)Gemeinde des Bewerbers auf Muster 16   

   BWO, dass dieser wählbar ist

- die mindestens 200 Unterstützungsunterschriften (Muster 14 BWO),

  bescheinigt von der  Gemeindebehörde darauf, dass die Unterzeichner   

  wahlberechtigt sind.

- Namen u. Anschriften der Vertrauensperson und einer stellvertretenden VP.

 

Diese Vordrucke gemäß BWO 13 – 15 – 16  stehen als ausfüllbare PDF-Dateien im Internet unter „Informationen zur Bundestagswahl“ zu Verfügung. (14.02. noch nicht).

 

Wenn alle persönlich und handschriftlich unterzeichneten Unterlagen fristgerecht abgegeben wurden, lädt gemäß § 36 der KWL die Vertrauenspersonen zu der Sitzung, in der über die Zulassung der KW-Vorschläge entschieden wird.  - 

(Anm.: Von einem Führungszeugnis ist nicht die Rede, weil nachgewiesen sein muß: die Wahlberechtigung!)

 

Danach werden die Unterlagen weiter geleitet an den Landeswahlleiter etc. - bis schließlich der Druck der Stimmzettel erfolgt.

UND zuvor noch die amtliche Bekanntgabe in der Lokalpresse über die gültig eingereichten Wahlvorschläge – zwecks Kenntnisnahme durch das Wahlvolk.

 

Anm.: Die WAHLKREIS-Einteilung 2009 ist leicht geändert worden; die aktuellen Infos können im Internet unter www.bundeswahlleiter.de für jedes Bundesland

separat abgerufen werden.

Abgeordneten-Diäten:


Prolog:    Die Abgeordneten im Parlament sind quasi die „Wächter“ der Regierung.

                Durch die „Alleinherrschaft“ von Parteimitgliedern in Regierung und Parlament

             ist jedoch die „Gewissens-Kollosion“ zum Nachteil der Mandanten vorprogrammiert!

    (Buch Hans Herbert von Arnim: Die Deutschlandakte – Was Politiker unserem Land antun)

 

Auszüge aus dem Abgeordnetengesetz in der gültigen Internet-Fassung:

 

1. Abschnitt:  Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regelt sich nach dem 

                       BWG (liegt hier vor). Erwerb: Wahlgewinner  -  Verlust: Tod oder Verzicht

 

2.     -„-          Bundestag und Beruf

                       § 2: Niemand darf an Bewerbung und Ausübung gehindert werden.

                              (Arbeitsplatz- und Pensionssicherung)

 

4.     -„-          Leistungen an MdBs –

                       § 11 Abgeordnetenentschädigung

                       Monatsbezug wie Richter BGH (Gruppe 6) – 2009: € 7.668,- mtl. im Voraus

 

                       § 12 Aufwandsentschädigung

                       - für „Amtsausstattung“ mit Geld/Sachleistungen, z.B. Büro in Berlin

                       - Kostenpauschale für Büro im Wahlkreis

                                                      Mehraufwendungen in Berlin

                                                      Fahrtkosten

                                                      Repräsentation und Wahlkreisbetreuung

                                                      Kosten für Mitarbeiter (keine Verwandten) zur Erledigung

                                                      der Parlamentsarbeiten

     

                        § 16  Fahrtkosten:  freie Fahrt mit der DB – Flüge gegen Nachweis

                                                       Dienstreisen Ausland gegen Erstattung

                       

                        § 20  Altersentschädigung   (ab Erreichen Altersgrenze (65-67)

                                 Für jedes Jahr „Bundestag“  2,5 % des Monatsbezugs, max.  67,5 %

 

                        § 22  Gesundheitsschäden

                                 Bei festgestellter Berufs/Erwerbsfähigkeit auf Antrag mind. 30 % des

                                 Monatsbezugs gemäß § 11.1  -  Bei Unfällen ggfs. mehr.

                                 Ehemaliges Mitglied erhält dann die Altersentschädigung SOFORT.

 

10. Abschnitt   § 44 a  Unabhängigkeit

                                     Tätigkeitsmittelpunkt ist die Mandatsausübung. Andere/berufliche

                                     Tätigkeiten sind grundsätzlich zulässig.

                                     Entgegennahme von Gefälligkeitsleistungen (Geld/Sachen) ist

                                     unzulässig  -  Spenden ja (Weitergabe).

 

                        § 44 d   Verschwiegenheitspflicht

                                     gemäß Geschäftsordnung des Bundestages; auch Genehmigung für

                                     Aussagen vor Gericht erforderlich.

                                     (Anm.:  ein UNDING gegenüber dem Wahlvolk = Mauschelei)

 

                        § 45   FraktionsBildung               (z.B. alle W i l l i s)

                                  Abgeordnete können sich zu Fraktionen zusammenschließen –

                                  als rechtsfähige Vereinigung mit Geschäftsordnung und Kostener-

                                  stattung durch den Bundestag und Pflicht zur Rechungslegung mit

                                  Prüfung durch BRH. Bei Liquidation: Rückgabe an Bundestag.

 

                                  Die Fraktionen wirken an der Erfüllung der Bundestags-Aufgaben

                                  mit (Anm.: falsch – SIE machen fein abgestimmt die ganze Arbeit!)

                                  Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen – auch international – ist

                                  statthaft!  (Anm.: DA haben wir’s)

                                  Die Öffentlichkeit darf über die Fraktionsarbeit informiert werden.

                                  Fraktionsangestellte haben Verschwiegenheitspflicht.