Rechtsgrundlagen
Einzelbewerber ERSTSTIMME, Wahl-Rechtsgrundlagen.
Tipps für den Einzelbewerber zum Bundestag:
Der parteilose Einzelbewerber hat es wesentlich einfacher als ein parteigestützter Kandidat. Die Bewerbung als Einzelkandidat richtet sich zwar nach dem Bundeswahlgesetz (BWG). Aber der parteilose Einzelbewerber wird mit keinerlei Vorschriften belästigt. Keine Versammlungen, keine geheimen Abstimmungen. Einreichung beim Kreiswahlleiter auch nicht 90 Tage vor der Wahl, wie bei Parteien, sondern bis spätestens 66. Tag. Das Ganze erfolgt also relativ formlos und fröhlich. Obendrein gibt es alle notwendigen Infos, Formulare und Hilfe beim Kreiswahlleiter.
Im einzelnen sollten wir trotzdem auf Folgendes achten:
1. Für den Bewerber um die ERSTSTIMME im Wahlkreis genügt die Benennung des Kandidaten sowie eines Kennworts; einzureichen auf Formblatt Anlage 13 zu § 34 Abs.1 BWO. Formblatt vom Kreiswahlleiter. Der Bewerber wird von einzelnen Wahlberechtigten oder von Wählergruppen vorgeschlagen. Die RegioWirs mit "williweise", die sich um den überparteilichen Bundestagskandidaten scharen, sind so Einzelne in einer Gruppe.
Gewählt ist übrigens bereits, wer die relative Mehrheit der Stimmen hat, also die meisten Stimmen von allen Bewerbern um die Erststimme. Die Stimmen für alle übrigen Bewerber sind verloren. Ein Stimmzettelmuster bekommen Sie beim Kreiswahlleiter.
2. Jeder Wählbare kann in jedem beliebigen Wahlkreis in Deutschland kandidieren. Seine Wählbarkeit muss aber stimmen. Nach § 15 BWG ist wählbar, wer am Wahltage
a) Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist und
b) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. (Natürlich nicht vorbestraft, nicht betreut.)
Ein Bewerber darf nur in einem Wahlkreis antreten.
Unsere Initiative – als Lehrinstitut KURATORIUM NEUE DEMOKRATIE – den einzelnen überparteilichen Bundestagskandidaten zu coachen, kann so gesehen die dreihundert lautersten und klügsten Persönlichkeiten Deutschlands für die rund 300 Wahlkreise herauspicken und in passenden Wahlkreisen zur Wahl stellen. Das reicht sogar noch vier Monate vor einer Bundestagswahl!
3. Seiner Benennung hat der Bewerber seine unwiderrufliche Zustimmung schriftlich beizufügen. Das machen wir auch mit Formblatt.
4. Der Kandidat hat 200 gültige handschriftlich unterzeichnete Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises auf Einzelformblättern (gibt es wiederum beim Kreiswahlleiter) beizubringen. Das steht im § 34 Abs. 3 Nr.3 BWO. Die Wahlberechtigungen der Unterstützer sind bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen (der Kreiswahlleiter hilft auch dabei). Wahlberechtigt ist, wer
a) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
c) nicht vorbestraft, nicht betreut, nicht in der Psychiatrie ist.
5. Mit der Einreichung der Benennung sind eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson zu bezeichnen. Nur diese beiden, jeder für sich, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Kreiswahlvorschlag abzugeben oder entgegenzunehmen (§ 22 BWG). Das RegioWir - "WilliWeise" - , welches sich im Wahlkreis um den Kandidaten herum gruppiert, kriegt das hin.
6. Obwohl alles so einfach ist, sollte jedes "RegioWir" - "WilliWeise" - beim Bundeswahlleiter, 65180 Wiesbaden, Tel. 0611-75-0, das kostenlose Büchlein anfordern "Rechtsgrundlagen für die Wahl zum 15. (letzte) oder 16. Deutschen Bundestag". Ansonsten: www.bundeswahlleiter.de. Für unsere internen Abläufe schauen Insider unter www.williweise.de. Willi Weise ist die Identifikationsfigur unserer Idee. "Willi Weise" erklärt alles und motiviert das Volk. Sonderblatt "Willi Weise" anfordern oder herunterladen.
7. Gibt es Geld vom Staat?
Staatliche Mittel für nicht von Parteien vorgeschlagene Wahlbewerber können nach § 49 b BWG nur nach der Wahl eingefordert werden: Wer mindestens 10% der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht hat, erhält 2,80 Euro je gültige Stimme. Das werden alle "williweise"-Kandidaten unserer RegioWirs sein. Diese staatlichen Mittel sind innerhalb von zwei Monaten nach Zusammentritt des Deutschen Bundestages beim Präsidenten des Deutschen Bundestages schriftlich zu beantragen. Formblatt notfalls vom Kuratorium Neue Demokratie.
Vor der Wahl gibt es für Einzelbewerber keine öffentlichen Mittel.
Fairerweise spendet der erfolgreiche Einzelbewerber, freiwillig und maximal 10% der erhaltenen 2,80 Euro pro Stimme an das "Kuratiorium Neue Demokratie". Denn von dort wurde seine Einzelbewerbung über die Gruppe "RegioWir - WilliWeise" - durch Schulung unterstützt.
Sind Aufwendungen steuerlich absetzbar?
Das könnte klappen. Allerdings muss sich der jeweilige Einzelbewerber - bzw. das "Regional-Team" - unmittelbar mit dem regional zuständigen Finanzamt verbinden.
Extra-Tipps und Ausküfte kunterbunt:
a) Es wäre nicht zum ersten Mal, dass fremde Leute eingeschleust werden. Also wach bleiben. DIE WEISEN dürfen uns den Spaß nicht durch Undercovers verderben lassen.
b) Gerade Ältere Menschen können unsere wertvollen Partner und Helfer sein. Sie sind aber meist keine Internet-Fans. Deswegen sollten wir auch immer gern Infos auf Papier haben.
c) Das KURATORIUM NEUE DEMOKRATIE Berlin lebt von Sponsoren, von Spenden.
Nur so kann es die Einzelbewerber und die um ihn herum gruppierten RegioWirs schulen. Da hilft es sehr, wenn jeder von uns den unbefangen Menschen die Konto-Nummer des Kuratoriums mitteilt:
Konto-Nr. 550096104, BLZ 100 100 10, Postbank Berlin. Auch 5 Euro sind was. "Kuratorium" heißt soviel wie "Pflegschaft", "sich sorgen um", "fördern". Da steckt das Wort "Kur" drin, also Heilverfahren für die Demokratie. Genau das wollen wir: Demokratie heilen.
d) Das RegioWir ist kein Verein, sondern eine Gruppe, die ehrenhalber für die Neue Demokratie arbeitet. Dafür gibt es niemals Schelte, sondern immer Anerkennung. Wer ehrenhalber schuftet, hat Geschimpfe nicht verdient. Lieber selber zulangen und mithelfen, notfalls korrigieren, wo was schief gelaufen ist. Das gilt genauso für die Gründer der Initivative RegioWir mit "Willi Weise" und für die Gründer des Kuratoriums, die sich engagieren. Mit Zeit und Geld. Der Bedarf für Kreativität in Sachen Demokratie ist gigantisch.
Weitere Informationen:
Bewerber-Information:
Wie komme ich auf den Wahlzettel, linke Spalte?
Zusammengestellt von: williweise-Wahl-Komitee, Vorsitz: Jürgen Krethe (email: juergen.krethe@web.de) Oelsweg 21 (OT Dorfmark) D-29683 Bad Fallingbostel,
Tel./Fax (0049)05163-902433
Die BUNDESTAGSWAHL ist geplant für 27.09.2009
(Auszug aus BWO: §§ 32-45 Wahlvorschläge – Stimmzettel)
Vorwort: Die Kreiswahlleiter (meist die „Landräte“) haben bereits im Januar 2009 in der Lokalpresse veröffentlichen lassen (nach Festlegung des Wahltermins) die amtliche
Wahlbekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahl-Vorschlägen.
Letzte Einreichungsfrist: Donnerstag, 23.07.2009, 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter.
Für Direkt-Kandidaten ohne Parteibindung - linke Seite Stimmzettel (es geht um die Erststimme) - von „Wahlberechtigten“ muss für Wahlvorschläge beachtet werden:
1. Auf einem „amtlichen Anforderungs-Formblatt“ - durch persönlichen Antrag in der
Behörde unter Angabe der Personalien des Bewerbers und des Kennwortes Willi
Weise - wird die Anlage 14 BWO = „Unterstützungsformular“ angefordert, das im
Original beim Wahlleiter verbleibt. Der Wahlbewerber erhält einige Ausdrucke, die
er selber weiter kopieren kann - für die Mindestzahl von 200 Unterstützern.
2. Diese mindestens 200 „Kandidaten-Befürworter“ müssen Wahlberechtigte im
Wahlkreis sein, d.h. dort ihren Wohnsitz haben und - sie unterzeichnen die
Befürwortung persönlich und handschriftlich.
3. Dem KREISWAHLVORSCHLAG – nach Muster Anlage 13 BWO – sind
beizufügen:
- eine zustimmende Erklärung des Bewerbers gemäß Muster 15 BWO
- eine Bescheinigung der (Wohnsitz-)Gemeinde des Bewerbers auf Muster 16
BWO, dass dieser wählbar ist
- die mindestens 200 Unterstützungsunterschriften (Muster 14 BWO),
bescheinigt von der Gemeindebehörde darauf, dass die Unterzeichner
wahlberechtigt sind.
- Namen u. Anschriften der Vertrauensperson und einer stellvertretenden VP.
Diese Vordrucke gemäß BWO 13 – 15 – 16 stehen als ausfüllbare PDF-Dateien im Internet unter „Informationen zur Bundestagswahl“ zu Verfügung. (14.02. noch nicht).
Wenn alle persönlich und handschriftlich unterzeichneten Unterlagen fristgerecht abgegeben wurden, lädt gemäß § 36 der KWL die Vertrauenspersonen zu der Sitzung, in der über die Zulassung der KW-Vorschläge entschieden wird. -
(Anm.: Von einem Führungszeugnis ist nicht die Rede, weil nachgewiesen sein muß: die Wahlberechtigung!)
Danach werden die Unterlagen weiter geleitet an den Landeswahlleiter etc. - bis schließlich der Druck der Stimmzettel erfolgt.
UND zuvor noch die amtliche Bekanntgabe in der Lokalpresse über die gültig eingereichten Wahlvorschläge – zwecks Kenntnisnahme durch das Wahlvolk.
Anm.: Die WAHLKREIS-Einteilung 2009 ist leicht geändert worden; die aktuellen Infos können im Internet unter www.bundeswahlleiter.de für jedes Bundesland
separat abgerufen werden.
Abgeordneten-Diäten:
Prolog: Die Abgeordneten im Parlament sind quasi die „Wächter“ der Regierung.
Durch die „Alleinherrschaft“ von Parteimitgliedern in Regierung und Parlament
ist jedoch die „Gewissens-Kollosion“ zum Nachteil der Mandanten vorprogrammiert!
(Buch Hans Herbert von Arnim: Die Deutschlandakte – Was Politiker unserem Land antun)
Auszüge aus dem Abgeordnetengesetz in der gültigen Internet-Fassung:
1. Abschnitt: Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regelt sich nach dem
BWG (liegt hier vor). Erwerb: Wahlgewinner - Verlust: Tod oder Verzicht
2. -„- Bundestag und Beruf
§ 2: Niemand darf an Bewerbung und Ausübung gehindert werden.
(Arbeitsplatz- und Pensionssicherung)
4. -„- Leistungen an MdBs –
§ 11 Abgeordnetenentschädigung
Monatsbezug wie Richter BGH (Gruppe 6) – 2009: € 7.668,- mtl. im Voraus
§ 12 Aufwandsentschädigung
- für „Amtsausstattung“ mit Geld/Sachleistungen, z.B. Büro in Berlin
- Kostenpauschale für Büro im Wahlkreis
Mehraufwendungen in Berlin
Fahrtkosten
Repräsentation und Wahlkreisbetreuung
Kosten für Mitarbeiter (keine Verwandten) zur Erledigung
der Parlamentsarbeiten
§ 16 Fahrtkosten: freie Fahrt mit der DB – Flüge gegen Nachweis
Dienstreisen Ausland gegen Erstattung
§ 20 Altersentschädigung (ab Erreichen Altersgrenze (65-67)
Für jedes Jahr „Bundestag“ 2,5 % des Monatsbezugs, max. 67,5 %
§ 22 Gesundheitsschäden
Bei festgestellter Berufs/Erwerbsfähigkeit auf Antrag mind. 30 % des
Monatsbezugs gemäß § 11.1 - Bei Unfällen ggfs. mehr.
Ehemaliges Mitglied erhält dann die Altersentschädigung SOFORT.
10. Abschnitt § 44 a Unabhängigkeit
Tätigkeitsmittelpunkt ist die Mandatsausübung. Andere/berufliche
Tätigkeiten sind grundsätzlich zulässig.
Entgegennahme von Gefälligkeitsleistungen (Geld/Sachen) ist
unzulässig - Spenden ja (Weitergabe).
§ 44 d Verschwiegenheitspflicht
gemäß Geschäftsordnung des Bundestages; auch Genehmigung für
Aussagen vor Gericht erforderlich.
(Anm.: ein UNDING gegenüber dem Wahlvolk = Mauschelei)
§ 45 FraktionsBildung (z.B. alle W i l l i s)
Abgeordnete können sich zu Fraktionen zusammenschließen –
als rechtsfähige Vereinigung mit Geschäftsordnung und Kostener-
stattung durch den Bundestag und Pflicht zur Rechungslegung mit
Prüfung durch BRH. Bei Liquidation: Rückgabe an Bundestag.
Die Fraktionen wirken an der Erfüllung der Bundestags-Aufgaben
mit (Anm.: falsch – SIE machen fein abgestimmt die ganze Arbeit!)
Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen – auch international – ist
statthaft! (Anm.: DA haben wir’s)
Die Öffentlichkeit darf über die Fraktionsarbeit informiert werden.
Fraktionsangestellte haben Verschwiegenheitspflicht.
Willi Weises Gedanken
(eigentlich täglich neue Spalte, aber diesen Text lassen wir mal eine Weile wirken):
"S c h w e s t e r E u r o" kann es richten.
Angenommen die Regierung beschließt vernünftigerweise, alle Gering-Einkommen - wie zum Beispiel Renten, Bafög, Hartz - auf 1500,- Euro pro Monat aufzustocken. Wäre dann die heiß ersehnte Binnen-Nachfrage nicht großartig gesichert? JA, denn wer lediglich 1500 Euro im Monat zur Verfügung hat, gibt das Geld auf jeden Fall aus! Der kann Geld nicht horten und verleihen.
Wunderbar, denn durch Nachfrage leeren sich die Regale, und sie müssen dann wieder gefüllt werden. Das bedeutet Arbeit - überall muss neu produziert werden. Dadurch entstehen reichlich Arbeitsplätze! Staat, Länder, Kommunen kommen dann zu großen Steuereinnahmen, denn wenn eingekauft und produziert wird, fließen auch die Steuern kräftig. Richtig?
Wir sehen: So eine kleine vernünftige Maßnahme, verändert die Welt von Grund auf. Warum sollte die Regierung solch eine Maßnahme dem an Mangel und fehlenden Arbeitsplätzen leidenden Volk verweigern? Wenn den Banken mit 100 Milliarden und noch einmal 100 Milliarden geholfen wird - und den Griechen mit 125 Milliarden, warum dann nicht auch unseren Menschen in Not?
HALT, wenn wir die 1500,- Euro mit dem üblichen zinsgierigen "Bruder Euro" auszahlen, kassieren wieder die Superreichen - wie bisher. Schauen Sie links in den Haupttext, dann erfahren Sie von den 420 Milliarden Euro pro Jahr - 420 Milliarden - , die wir alle für die mitleidlosen Geldverleiher aufbringen müssen. Jahr für Jahr. Auch der Staat ist so doof, Milliarden Euros Zinsen an die Reichsten zu zahlen. Bringen wir jedoch parallel zum zinsgierigen "Bruder Euro" eine "Schwester Euro" heraus, die statt Zinsbelohnung mittels einer Benutzungsbebühr von 0,5% im Monat funktioniert, rollt das Geld 1. von Hand zu Hand und spart uns 2. gigantische Summen an Zinszahlungen (siehe Haupttext links). "Schwester Euro" nämlich, von Zinslasten frei, kann der Staat, der Souverän über alles, einfach drucken! Na klar, wir machen "Schwester Euro", also das bedruckte Papier durch unsere Arbeit wertvoll! Ganz genau so läuft das mit "Bruder Euro" bisher auch. Oder was dachten Sie, woher "Bruder Euro" seinen Wert bekommt? Nur durch unsere harte Arbeit! Die bunten Euros blieben einfach Papier ohne Kaufkraft, wenn die Völker nicht durch fleißige Arbeit Werte schaffen würden. "Bruder Euro" wäre ohne die großartige Arbeitsleistung der Völker weniger Wert als Klopapier. Geld zu drucken, ist keine Kunst, aber ihm Kaufkraft zu geben, das können nur die Völker!! Die Notenbanken verteilen lediglich Papierfetzen und wir geben diesen Papierschnipslen durch unsere Arbeit Kaufkraft. Wir sind die Genies, nicht die Sprüchemacher im feinen Anzug mit Chauffeur.
Mit "Schwester Euro" wächst unsere Bedeutung. Bei "Schwester Euro" funktioniert die Vermögensbildung völlig anders als bisher: Weil durch die Abnutzungsgebühr von 0,5% im Monat (6% im Jahr) 1. solches Geld immer wieder zum Volk zurückkehrt und 2. absolut sicher jede Inflation verhindert. Denn wo jedes Jahr 6% als Abnutzungsgebühr (oder auch Benutzungsgebühr) abgeschöpft werden, kann sich die Geldmenge nicht "aufblähen" (was" Inflation" heißt). Dann sind wir diese Geißel auch gleich los! Denn wo die Geldmenge kleiner wird, bleiben die Preise automatisch stabil! Was für eine vernünftige Welt könnten wir haben.
Das Schönste: Die Superreichen haben bei "Schwester Euro" keine Chance mehr, Geld aus Geld zu machen. Geld gibt es nicht mehr für Geld, sondern nur noch für Arbeit. Zu unserem bisherigen Einkommen bleiben zusätzlich die 420 Milliarden in unsere Taschen (siehe Haupttext links).
Wer solche vernünftigen Zustände möchte, sollte dem Willi-Weise-Projekt helfen: 5,- Euro als Spende zu opfern, ist die reine Selbsterhaltung. Richtig? Dann tun Sie es doch, denn das Willi-Weise-Büro braucht ein paar Kröten für Internet, Papier, Telefon, Porto, Miete. Wir können uns nicht an Staatsgeldern bedienen, sondern erhalten dieses Projekt durch private Opfer. Bei uns gibt es keine Reichen. Wir von Willi Weise arbeiten 100% ehrenhalber und sind als gemeinnützig anerkannt - also spendenberechtigt (siehe unten).
Denken Sie nach: Der Staat zieht uns allen laufend Tausende aus der Tasche - und da würden wir bei 5,- Euro - die wir für uns selbst einsetzen - die "Vertrauensfrage" als Ausrede bringen?
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Wer die Irrwege unserer heutigen Geldordnung durchschauen und Hoffnung schöpfen möchte, findet in einer außergewöhnlichen Schrift, die seit 1974 herumgereicht wird (Auflage inzwischen 13 000 Exemplare), Erstaunliches über die "Verwandlung der Menschheit von der Raupe in den Schmetterling". Siehe www.gruenesland.net
Spenden für das gemeinnützige Kuratorium Neue Demokratie, Berlin (Initiator des Willi-Weise-Projekts) sind steuerlich absetzbar.(bis 200,- Euro ohne Spendenquitttung absetzbar - siehe unten) Banküberweisung an Kuratorium Neue Demokratie, Berlin ("Willi-Weise-Projekt")
Konto 401 0651 200, BLZ 430 609 67, GLS-Bank Bochum oder
Konto 550 096 104, BLZ 100 100 00, Postbank Berlin IBAN DE, BIC